§ 11e LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die dem Dienstnehmer nach den §§ 11, 11b, 11c und 11d zustehenden Rechte können durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden§ 11e LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 25.05.2019 bis 31.12.2019
Die dem Dienstnehmer nach den §§ 11, 11b, 11c und 11d zustehenden Rechte können durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden§ 11e LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

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