§ 31a T-KK Fachliche Qualifikation für die Durchführung sprachlicher Förderung

Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2019 bis 31.12.9999

Personen, die keine pädagogischen Fachkräfte sind und im Bereich der frühen sprachlichen Förderung eingesetzt werden, haben nachzuweisen:

  1. a)

a)

zumindest Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; als Nachweis darüber gelten insbesondere

1.

ein Sprachdiplom des Niveaus C1 oder höher des Vereins Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, des Goethe-Instituts e.V. oder der Telc GmbH,

2.

ein Abschluss einer deutschsprachigen Schule, der der allgemeinen Universitätsreife im Sinn des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung entspricht oder

3.

ein Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Studienfach in einem deutschsprachigen Land;

b)

weiters eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung.

Stand vor dem 10.03.2023

In Kraft vom 01.09.2022 bis 10.03.2023

Personen, die keine pädagogischen Fachkräfte sind und im Bereich der frühen sprachlichen Förderung eingesetzt werden, haben nachzuweisen:

  1. a)

a)

zumindest Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; als Nachweis darüber gelten insbesondere

1.

ein Sprachdiplom des Niveaus C1 oder höher des Vereins Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, des Goethe-Instituts e.V. oder der Telc GmbH,

2.

ein Abschluss einer deutschsprachigen Schule, der der allgemeinen Universitätsreife im Sinn des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung entspricht oder

3.

ein Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Studienfach in einem deutschsprachigen Land;

b)

weiters eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung.

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