§ 321 BVergG 2018 Allgemeines

Bundesvergabegesetz 2018

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsAufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern
    1. 1.Ziffer einsdas dynamische Beschaffungssystem unter Beachtung der Bestimmungen des § 322 eingerichtet wurde unddas dynamische Beschaffungssystem unter Beachtung der Bestimmungen des Paragraph 322, eingerichtet wurde und
    2. 2.Ziffer 2bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrages § 323 beachtet wird.bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrages Paragraph 323, beachtet wird.
  2. (2)Absatz 2Ein dynamisches Beschaffungssystem darf ausschließlich auf elektronischem Weg eingerichtet und betrieben werden. Die gesamte Kommunikation hat ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfolgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsAufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern
    1. 1.Ziffer einsdas dynamische Beschaffungssystem unter Beachtung der Bestimmungen des § 322 eingerichtet wurde unddas dynamische Beschaffungssystem unter Beachtung der Bestimmungen des Paragraph 322, eingerichtet wurde und
    2. 2.Ziffer 2bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrages § 323 beachtet wird.bei der Vergabe des auf dem dynamischen Beschaffungssystem beruhenden Auftrages Paragraph 323, beachtet wird.
  2. (2)Absatz 2Ein dynamisches Beschaffungssystem darf ausschließlich auf elektronischem Weg eingerichtet und betrieben werden. Die gesamte Kommunikation hat ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfolgen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten