Kennzeichnungsverordnung 2008 (KennV 2008) Fundstelle

Kennzeichnungsverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Änderung

BGBl. II Nr. 35/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17 Abs. 5 und 9, 17a und 48 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2008, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Änderung

BGBl. II Nr. 35/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17 Abs. 5 und 9, 17a und 48 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2008, wird verordnet:

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