§ 16 KennV 2008 Besondere Lagerungshinweise

Kennzeichnungsverordnung 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Die Kennzeichnung hat bei Arzneispezialitäten, die einer besonderen Lagerung bedürfen, einen Hinweis auf die Lagerungsbedingungen zu enthalten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Die Kennzeichnung hat bei Arzneispezialitäten, die einer besonderen Lagerung bedürfen, einen Hinweis auf die Lagerungsbedingungen zu enthalten.

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