§ 21 KennV 2008 Rezeptpflicht, Kleinverkauf

Kennzeichnungsverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Arzneispezialitäten, die nur auf Rezept abgegeben werden dürfen, sind durch den Hinweis „rezeptpflichtig“ bzw. „verschreibungspflichtig“ zu kennzeichnen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Arzneispezialitäten, die nur auf Rezept abgegeben werden dürfen, sind durch den Hinweis „rezeptpflichtig“ bzw. „verschreibungspflichtig“ zu kennzeichnen.

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