§ 24 KennV 2008

Kennzeichnungsverordnung 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Bei Arzneispezialitäten, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, hat die Kennzeichnung Angaben über alle in der Gebrauchsinformation angeführten Anwendungsgebiete zu enthalten. Die Verwendung von Überbegriffen ist zulässig.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2008 bis 31.12.9999

Bei Arzneispezialitäten, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, hat die Kennzeichnung Angaben über alle in der Gebrauchsinformation angeführten Anwendungsgebiete zu enthalten. Die Verwendung von Überbegriffen ist zulässig.

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