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§ 13e Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2019§ 37 IESG tritt rückwirkend mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2019, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
§ 13e Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2019§ 37 IESG tritt rückwirkend mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2019, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.