§ 37 IESG (weggefallen)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
§ 37.Paragraph 37,

§ 13e Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2019§ 37 IESG tritt rückwirkend mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2019, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 16.01.2019 bis 29.07.2026
§ 37.Paragraph 37,

§ 13e Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2019§ 37 IESG tritt rückwirkend mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2019, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

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