§ 35b K-SFG

Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz - K-SFG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.07.2020 bis 31.12.9999

Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eines der nachstehend angeführten Bundesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

a)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB, JGS Nr. 946/1811, zuletzt in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 161/2017BGBl. I Nr. 105/2019;

b)

Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 – GBG. 1955, BGBl. Nr. 39/1955, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2015BGBl. I Nr. 58/2018;

c)

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018BGBl. I Nr. 23/2020.

Stand vor dem 22.07.2020

In Kraft vom 08.12.2018 bis 22.07.2020

Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eines der nachstehend angeführten Bundesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

a)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB, JGS Nr. 946/1811, zuletzt in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 161/2017BGBl. I Nr. 105/2019;

b)

Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 – GBG. 1955, BGBl. Nr. 39/1955, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2015BGBl. I Nr. 58/2018;

c)

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018BGBl. I Nr. 23/2020.

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