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§ 3d Abs. 1 Z 2 und § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018§ 38 IESG treten mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 3 d, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 14, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
§ 3d Abs. 1 Z 2 und § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018§ 38 IESG treten mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 3 d, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 14, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.