§ 38 IESG (weggefallen)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
§ 38.Paragraph 38,

§ 3d Abs. 1 Z 2 und § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018§ 38 IESG treten mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 3 d, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 14, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 23.12.2018 bis 29.07.2026
§ 38.Paragraph 38,

§ 3d Abs. 1 Z 2 und § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018§ 38 IESG treten mit 1seit 29.07.2026 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 3 d, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 14, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

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