§ 161 G-VBG 2012 (weggefallen)

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 43, Absatz eins und 2 sowie 44 Absatz eins und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.Paragraph 151, tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

§ 161 G-VBG 2012 seit 31.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 19.08.2023 bis 31.12.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 43, Absatz eins und 2 sowie 44 Absatz eins und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.Paragraph 151, tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

§ 161 G-VBG 2012 seit 31.12.2025 weggefallen.

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