§ 161 G-VBG 2012

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2021 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.

(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

Stand vor dem 24.11.2021

In Kraft vom 01.01.2020 bis 24.11.2021

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.

(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

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