§ 3 NÖ LAV 2015

NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999

(1) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Stand vor dem 15.12.2021

In Kraft vom 20.12.2018 bis 15.12.2021

(1) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

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