§ 39b S-MSG

Salzburger Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Einrichtungen gemäß § 18, die vom Träger der Bedarfsorientierten MindestsicherungSozialunterstützung zur Leistungserbringung herangezogen werden, sowie Einrichtungen, die von der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft aufgesucht werden, sind zur Verarbeitung der für die Leistungserbringung im Einzelfall benötigten personenbezogenen Daten wie Personalien, Daten zum Beruf und den Beschäftigungsverhältnissen, Daten zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Daten zu den Sozialversicherungsverhältnissen einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Gesundheitsdaten, Daten betreffend die Arbeitsvermittlung, Daten von Einrichtungen, die von Hilfe suchenden Personen im Rahmen der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft aufgesucht werden, berechtigt. Sie sind hinsichtlich der Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinn des Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 23.11.2018 bis 31.12.2020

Einrichtungen gemäß § 18, die vom Träger der Bedarfsorientierten MindestsicherungSozialunterstützung zur Leistungserbringung herangezogen werden, sowie Einrichtungen, die von der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft aufgesucht werden, sind zur Verarbeitung der für die Leistungserbringung im Einzelfall benötigten personenbezogenen Daten wie Personalien, Daten zum Beruf und den Beschäftigungsverhältnissen, Daten zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Daten zu den Sozialversicherungsverhältnissen einschließlich Sozialversicherungsnummer, Daten über Unterhaltsansprüche und -pflichten, Bestehen eines Vertretungsverhältnisses, Gesundheitsdaten, Daten betreffend die Arbeitsvermittlung, Daten von Einrichtungen, die von Hilfe suchenden Personen im Rahmen der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft aufgesucht werden, berechtigt. Sie sind hinsichtlich der Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinn des Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung.

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