§ 12 NÖ KBG

NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2022 bis 31.12.9999
(1) § 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 bis 4, § 2, § 3 Abs. 1, 2 und 9, § 3a Abs. 1, § 4, § 4a Abs. 1 und 7, § 4b Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 und § 10 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 Abs. 3 außer Kraft.

(3) § 3 Abs. 4a, 5 und 6 und § 8 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2019 treten mit 15. März 2019 in Kraft.

Stand vor dem 30.12.2022

In Kraft vom 31.01.2019 bis 30.12.2022
(1) § 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 bis 4, § 2, § 3 Abs. 1, 2 und 9, § 3a Abs. 1, § 4, § 4a Abs. 1 und 7, § 4b Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 und § 10 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 Abs. 3 außer Kraft.

(3) § 3 Abs. 4a, 5 und 6 und § 8 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2019 treten mit 15. März 2019 in Kraft.

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