§ 27a K-LGBG (weggefallen)

Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz - K-LGBG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Bei der Zusammensetzung von landesgesetzlich vorgesehenen Beiräten, Aufsichtsräten und Kuratorien hat die Landesregierung ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben§ 27a K-LGBG seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.2021
Bei der Zusammensetzung von landesgesetzlich vorgesehenen Beiräten, Aufsichtsräten und Kuratorien hat die Landesregierung ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben§ 27a K-LGBG seit 31.12.2021 weggefallen.

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