§ 1a NÖ MSV

NÖ Mindeststandardverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes beträgt für:

1.

alleinerziehende Personen: pro Person

534,- Euro;

2.

volljährige Personen, die alleine oder mit anderen volljährigen Personen in Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben:

Pro Person ……………………………………………………………………………... 431,80 Euro;

3.

minderjährige Personen:

a.

pro Person

132,01 Euro;

b.

die ersten drei minderjährigen Personen, die mit einer Person nach Z 1 leben, pro Person

183,11 Euro.

(2) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des Wohnbedarfes beträgt für:

1.

alleinerziehende Personen: pro Person

306,60 Euro;

2.

volljährige Personen: pro Person

153,30 Euro;

Stand vor dem 10.01.2019

In Kraft vom 01.01.2018 bis 10.01.2019
(1) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes beträgt für:

1.

alleinerziehende Personen: pro Person

534,- Euro;

2.

volljährige Personen, die alleine oder mit anderen volljährigen Personen in Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben:

Pro Person ……………………………………………………………………………... 431,80 Euro;

3.

minderjährige Personen:

a.

pro Person

132,01 Euro;

b.

die ersten drei minderjährigen Personen, die mit einer Person nach Z 1 leben, pro Person

183,11 Euro.

(2) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des Wohnbedarfes beträgt für:

1.

alleinerziehende Personen: pro Person

306,60 Euro;

2.

volljährige Personen: pro Person

153,30 Euro;

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