§ 11 Sbg. LZBZ

Salzburger Landesbediensteten-Zuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz - ZuBeG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2026 bis 31.12.9999
§ 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,§ 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2017, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 2, 4 und 7 Abs 1, 3, 6, 7 und 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 68/2026 treten mit 1. Juli 2027 in Kraft.Die Paragraphen 2, 4 und 7 Absatz eins, 3, 6, 7 und 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 68 aus 2026, treten mit 1. Juli 2027 in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2026

In Kraft vom 26.10.2017 bis 30.06.2026
§ 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,§ 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2017, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 2, 4 und 7 Abs 1, 3, 6, 7 und 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 68/2026 treten mit 1. Juli 2027 in Kraft.Die Paragraphen 2, 4 und 7 Absatz eins, 3, 6, 7 und 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 68 aus 2026, treten mit 1. Juli 2027 in Kraft.

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