§ 35 IESG

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.05.2018 bis 31.12.9999

§ 13e Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 154/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Stand vor dem 16.05.2018

In Kraft vom 14.11.2017 bis 16.05.2018

§ 13e Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 154/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

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