§ 6 Stmk. VRG (weggefallen)

Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999
(1) Bis Ende der sechswöchigen Frist können zum Gesetzesvorschlag oder zum Verordnungsentwurf schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden§ 6 Stmk.

(2) Die Stellungnahme muß den Titel des Gesetzesvorschlages oder des Verordnungsentwurfes sowie den Namen (die Bezeichnung) und die Adresse des Stellungnehmenden enthalten und von diesem gefertigt sein VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.01.1987 bis 19.10.2010
(1) Bis Ende der sechswöchigen Frist können zum Gesetzesvorschlag oder zum Verordnungsentwurf schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden§ 6 Stmk.

(2) Die Stellungnahme muß den Titel des Gesetzesvorschlages oder des Verordnungsentwurfes sowie den Namen (die Bezeichnung) und die Adresse des Stellungnehmenden enthalten und von diesem gefertigt sein VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

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