§ 13 Stmk. VRG (weggefallen)

Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999
(1) Nach Abschluß des allgemeinen Begutachtungsverfahrens hat die Landesregierung für die Beratung des Gesetzesvorschlages im Landtag einen Bericht zu erstellen§ 13 Stmk.

(2) Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Gesetzesvorschlages sie sich beziehen VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.01.1987 bis 19.10.2010
(1) Nach Abschluß des allgemeinen Begutachtungsverfahrens hat die Landesregierung für die Beratung des Gesetzesvorschlages im Landtag einen Bericht zu erstellen§ 13 Stmk.

(2) Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Gesetzesvorschlages sie sich beziehen VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

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