§ 6 T-PB 2000 (weggefallen)

Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Im Fahrzeug sind der Name und der Standort des Gewerbeinhabers für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen§ 6 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 03.12.2016 bis 31.12.2020
Im Fahrzeug sind der Name und der Standort des Gewerbeinhabers für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen§ 6 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen.

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