§ 11 T-PB 2000 (weggefallen)

Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
§ 11

Einzelvergabe von Sitzplätzen

Der Lenker hat dem Fahrgast die Einzelvergabe von Sitzplätzen vor dem Antritt der Fahrt mitzuteilen§ 11 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen. Die Fahrt ist zu allen von den Fahrgästen verlangten Zielen durchzuführen, es sei denn, dass eine Zufahrt zum angegebenen Fahrtziel aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder für die anderen Fahrgäste nicht zumutbar ist.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.08.2000 bis 31.12.2020
§ 11

Einzelvergabe von Sitzplätzen

Der Lenker hat dem Fahrgast die Einzelvergabe von Sitzplätzen vor dem Antritt der Fahrt mitzuteilen§ 11 T-PB 2000 seit 31.12.2020 weggefallen. Die Fahrt ist zu allen von den Fahrgästen verlangten Zielen durchzuführen, es sei denn, dass eine Zufahrt zum angegebenen Fahrtziel aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder für die anderen Fahrgäste nicht zumutbar ist.

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