§ 23 T-PB 2000 (weggefallen)

Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August§ 23 T-PB 2000 in Kraftseit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Zugleich tritt die Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 1994, LGBl. Nr. 31, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/1995 außer Kraft.

(3) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2016/0422/A).

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 03.12.2016 bis 31.12.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August§ 23 T-PB 2000 in Kraftseit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Zugleich tritt die Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 1994, LGBl. Nr. 31, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/1995 außer Kraft.

(3) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2016/0422/A).

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