§ 62 T-SOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Zahl der Schüler in einer Klasse darf 25 nicht übersteigen und 20 nicht unterschreiten§ 62 T-SOG seit 31.08.2018 weggefallen. Die Zahl 25 darf bis 30 überschritten werden, wenn dies aus pädagogischen, personellen oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Zahl 20 darf unterschritten werden, wenn dies aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen notwendig ist.

(2) § 17 Abs. 4, 5 und 6 gilt sinngemäß.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2018
(1) Die Zahl der Schüler in einer Klasse darf 25 nicht übersteigen und 20 nicht unterschreiten§ 62 T-SOG seit 31.08.2018 weggefallen. Die Zahl 25 darf bis 30 überschritten werden, wenn dies aus pädagogischen, personellen oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Zahl 20 darf unterschritten werden, wenn dies aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen notwendig ist.

(2) § 17 Abs. 4, 5 und 6 gilt sinngemäß.

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