§ 124a T-SOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz für personenbezogene Bezeichnungen die männliche Form verwendet wird, ist für den Fall, daß damit eine Person weiblichen Geschlechts bezeichnet werden soll, die entsprechende weibliche Form zu verwenden§ 124a T-SOG (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 09.11.1991 bis 30.04.2017
Soweit in diesem Gesetz für personenbezogene Bezeichnungen die männliche Form verwendet wird, ist für den Fall, daß damit eine Person weiblichen Geschlechts bezeichnet werden soll, die entsprechende weibliche Form zu verwenden§ 124a T-SOG (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen.

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