§ 14 TPGG (weggefallen)

Pflegegeldgesetz - TPGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gilt für das Verfahren das AVG mit Ausnahme des § 68 Abs§ 14 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. 2.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 21.02.1997 bis 31.12.2011
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gilt für das Verfahren das AVG mit Ausnahme des § 68 Abs§ 14 TPGG seit 31.12.2011 weggefallen. 2.

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