§ 147 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 147

Dienst(Werks)wohnung

Für den Anspruch auf eine Dienst(Werks)wohnung gilt § 34k§ 147 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.2019
§ 147

Dienst(Werks)wohnung

Für den Anspruch auf eine Dienst(Werks)wohnung gilt § 34k§ 147 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen.

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