§ 274 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 274

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Organe der Dienstnehmerschaft (§ 271) und die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen bzw§ 274 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. der Europäischen Genossenschaft haben mit dem Willen zur Verständigung unter Beachtung ihrer jeweiligen Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 17.05.2000 bis 31.12.2019
§ 274

Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Organe der Dienstnehmerschaft (§ 271) und die jeweils zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten juristischen Personen bzw§ 274 LAO 2000 seit 31.12.2019 weggefallen. der Europäischen Genossenschaft haben mit dem Willen zur Verständigung unter Beachtung ihrer jeweiligen Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten.

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