§ 332 LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

389L0391: Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

389L0654: Richtlinie 89/654/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

389L0656: Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

390L0269: Richtlinie 90/269/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

390L0270: Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

391L0322: Richtlinie 91/322/EWG zur Festsetzung von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie 80/1107/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, in der Fassung der Richtlinie 2006/15/EG,

391L0383: Richtlinie 91/383/EWG zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

392L0058: Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

392L0085: Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (Zehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

393L0088: Richtlinie 93/88/EWG zur Änderung der Richtlinie 90/679/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit,

394L0033: Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

396L0071: Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,

397L0081: Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit,

398L0024: Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

398L0050: Richtlinie 98/50/EG zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen,

399L0070: Richtlinie 99/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge,

399L0092: Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

32000L0039: Richtlinie§ 332 LAO 2000/39/EG zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/161/EU,

32000L0043: Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft,

32000L0054: Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinn des Art seit 31.12.2019 weggefallen. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG),

32000L0078: Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf,

32001L0023: Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen,

32002L0044: Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (Sechzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

32003L0010: Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm, Siebzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

32003L0072: Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer,

32003L0088: Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung,

32004L0037: Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2014/27/EU,

32005L0036: Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU,

32006L0015: Richtlinie 2006/15/EG zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG,

32006L0054: Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen,

32009L0104:Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG),

32009L0148:Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz,

32014L0036: Richtlinie 2014/36/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer,

32014L0054:Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen,

32016L0801: Richtlinie (EU) 2016/801 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit, ABl. 2016 Nr. L 132, S. 21.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.2019
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

389L0391: Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

389L0654: Richtlinie 89/654/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

389L0656: Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

390L0269: Richtlinie 90/269/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

390L0270: Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

391L0322: Richtlinie 91/322/EWG zur Festsetzung von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie 80/1107/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, in der Fassung der Richtlinie 2006/15/EG,

391L0383: Richtlinie 91/383/EWG zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

392L0058: Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

392L0085: Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (Zehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

393L0088: Richtlinie 93/88/EWG zur Änderung der Richtlinie 90/679/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit,

394L0033: Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

396L0071: Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen,

397L0081: Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit,

398L0024: Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU,

398L0050: Richtlinie 98/50/EG zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen,

399L0070: Richtlinie 99/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge,

399L0092: Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG,

32000L0039: Richtlinie§ 332 LAO 2000/39/EG zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/161/EU,

32000L0043: Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft,

32000L0054: Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinn des Art seit 31.12.2019 weggefallen. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG),

32000L0078: Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf,

32001L0023: Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen,

32002L0044: Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (Sechzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

32003L0010: Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm, Siebzehnte Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008,

32003L0072: Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer,

32003L0088: Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung,

32004L0037: Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG), in der Fassung der Richtlinie 2014/27/EU,

32005L0036: Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU,

32006L0015: Richtlinie 2006/15/EG zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG,

32006L0054: Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen,

32009L0104:Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG),

32009L0148:Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz,

32014L0036: Richtlinie 2014/36/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer,

32014L0054:Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen,

32016L0801: Richtlinie (EU) 2016/801 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit, ABl. 2016 Nr. L 132, S. 21.

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