§ 7 T-GB

Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999

Den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates gebührt ein monatlicher Bezug. Dieser beträgt 19,8 v. H22 v.H. des Ausgangsbetrages.

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 15.03.1998 bis 31.03.2021

Den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates gebührt ein monatlicher Bezug. Dieser beträgt 19,8 v. H22 v.H. des Ausgangsbetrages.

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