§ 69 StZLG 1982 (weggefallen)

Zusammenlegungsgesetz 1982

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Alle Funktions- und Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form gehalten sind, sind sinngemäß auch in ihrer weiblichen Form zu verwenden§ 69 StZLG 1982 seit 31.08.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/1995

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 25.03.1995 bis 31.08.2025
Alle Funktions- und Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form gehalten sind, sind sinngemäß auch in ihrer weiblichen Form zu verwenden§ 69 StZLG 1982 seit 31.08.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/1995

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