§ 9 VOWO 2017 (weggefallen)

Verordnung zur Wirkungsorientierung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Wirkungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sind auf der Grundlage der gesammelten Daten rückschauend insbesondere in den verpflichtenden Wirkungsdimensionen gemäß § 8 Abs. 6 und Abs§ 9 VOWO 2017 seit 13.08.2020 weggefallen. 7 zu analysieren und zu bewerten und mit den Ergebnissen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu vergleichen.

(2) Der Bericht zur internen Evaluierung hat folgende Angaben zu beinhalten:

1.

gegliedert nach Regelungs- und Vorhabenszielen, eine Beschreibung, wie diese Ziele verfolgt wurden, ein Vergleich des Ziel- und Ist-Zustandes, eine Beurteilung des Erfolgs sowie einen allfälligen Zusammenhang mit einem Globalbudget-Wirkungsziel im Landesbudget,

2.

wie hoch die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt tatsächlich sind, im Vergleich mit den im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung ermittelten voraussichtlichen Auswirkungen,

3.

eine Kurzdarstellung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkung auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beziehungsweise die Erhöhung der Chancengleichheit oder die Aufhebung von Diskriminierungen bestimmter Anspruchsgruppen im Vergleich mit den im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung ermittelten voraussichtlichen Auswirkungen und

4.

allfällige Verbesserungspotenziale.

Stand vor dem 13.08.2020

In Kraft vom 01.01.2017 bis 13.08.2020
(1) Die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Wirkungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sind auf der Grundlage der gesammelten Daten rückschauend insbesondere in den verpflichtenden Wirkungsdimensionen gemäß § 8 Abs. 6 und Abs§ 9 VOWO 2017 seit 13.08.2020 weggefallen. 7 zu analysieren und zu bewerten und mit den Ergebnissen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu vergleichen.

(2) Der Bericht zur internen Evaluierung hat folgende Angaben zu beinhalten:

1.

gegliedert nach Regelungs- und Vorhabenszielen, eine Beschreibung, wie diese Ziele verfolgt wurden, ein Vergleich des Ziel- und Ist-Zustandes, eine Beurteilung des Erfolgs sowie einen allfälligen Zusammenhang mit einem Globalbudget-Wirkungsziel im Landesbudget,

2.

wie hoch die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt tatsächlich sind, im Vergleich mit den im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung ermittelten voraussichtlichen Auswirkungen,

3.

eine Kurzdarstellung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkung auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beziehungsweise die Erhöhung der Chancengleichheit oder die Aufhebung von Diskriminierungen bestimmter Anspruchsgruppen im Vergleich mit den im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung ermittelten voraussichtlichen Auswirkungen und

4.

allfällige Verbesserungspotenziale.

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