StKBFG-Durchführungsverordnung (StKBFG) Fundstelle

StKBFG-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2011 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2000 über die Landes, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz erlassen werden (StKBFG-KinderbetreuungsbeihilfeDurchführungsverordnung)
(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011)

Stammfassung: LGBl. Nr. 38/2000

Änderung

LGBl. Nr. 29/2004

LGBl. Nr. 29/2004LGBl. Nr. 123/2006

LGBl. Nr. 123/2006LGBl. Nr. 71/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/2000 wird verordnet:

Stand vor dem 11.09.2011

In Kraft vom 01.04.2000 bis 11.09.2011

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2000 über die Landes, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz erlassen werden (StKBFG-KinderbetreuungsbeihilfeDurchführungsverordnung)
(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011)

Stammfassung: LGBl. Nr. 38/2000

Änderung

LGBl. Nr. 29/2004

LGBl. Nr. 29/2004LGBl. Nr. 123/2006

LGBl. Nr. 123/2006LGBl. Nr. 71/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/2000 wird verordnet:

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