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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2000 über die Landes, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz erlassen werden (StKBFG-KinderbetreuungsbeihilfeDurchführungsverordnung)
(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011)
Stammfassung: LGBl. Nr. 38/2000
Änderung
LGBl. Nr. 29/2004LGBl. Nr. 123/2006
LGBl. Nr. 123/2006LGBl. Nr. 71/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 21 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/2000 wird verordnet:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2000 über die Landes, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz erlassen werden (StKBFG-KinderbetreuungsbeihilfeDurchführungsverordnung)
(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 71/2011)
Stammfassung: LGBl. Nr. 38/2000
Änderung
LGBl. Nr. 29/2004LGBl. Nr. 123/2006
LGBl. Nr. 123/2006LGBl. Nr. 71/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 21 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/2000 wird verordnet: