§ 8 Stmk. ZG EU-Recht

Steiermärkisches Zuweisungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Abl. Nr. L 61 vom 5. März 1977, S. 26 in der Fassung der Richtlinie 98/50/EG Abl. Nr. L 201 vom 17. Juli 1988, S. 88 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.2013

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Abl. Nr. L 61 vom 5. März 1977, S. 26 in der Fassung der Richtlinie 98/50/EG Abl. Nr. L 201 vom 17. Juli 1988, S. 88 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

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