§ 1 StVergRG 2012 (weggefallen)

Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz regelt den Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Auftraggeberinnen/Auftraggebern in Verfahren nach den bundesrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens, die gemäß Art§ 1 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen. 14b Abs. 2 Z 2 B-VG in den Vollzugsbereich des Landes fallen.

(2) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2017

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 28.02.2017 bis 09.07.2018
Dieses Gesetz regelt den Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Auftraggeberinnen/Auftraggebern in Verfahren nach den bundesrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens, die gemäß Art§ 1 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen. 14b Abs. 2 Z 2 B-VG in den Vollzugsbereich des Landes fallen.

(2) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2017

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