§ 26 StVergRG 2012 (weggefallen)

Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999
Soweit dem Landesverwaltungsgericht die im Vergabeverfahren bekannt gegebene Faxnummer oder elektronische Adresse einer Partei bekannt ist, hat da Landesverwaltungsgericht Erledigungen an diese Adresse zuzustellen§ 26 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 09.07.2018
Soweit dem Landesverwaltungsgericht die im Vergabeverfahren bekannt gegebene Faxnummer oder elektronische Adresse einer Partei bekannt ist, hat da Landesverwaltungsgericht Erledigungen an diese Adresse zuzustellen§ 26 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

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