§ 31 StVergRG 2012 (weggefallen)

Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999
Für bei Inkrafttreten dieses Gesetzes laufende Vergabeverfahren sind die bisherigen Rechtsschutzbestimmungen anzuwenden, ebenso für Verfahren, die beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu diesem Zeitpunkt anhängig sind§ 31 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen.

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 30.08.2012 bis 09.07.2018
Für bei Inkrafttreten dieses Gesetzes laufende Vergabeverfahren sind die bisherigen Rechtsschutzbestimmungen anzuwenden, ebenso für Verfahren, die beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu diesem Zeitpunkt anhängig sind§ 31 StVergRG 2012 seit 09.07.2018 weggefallen.

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