§ 13 StUHG (weggefallen)

Steiermärkisches Umwelthaftungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Gegen Bescheide steht den Parteien das Recht der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat zu§ 13 StUHG seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 11.02.2010 bis 31.12.2013
Gegen Bescheide steht den Parteien das Recht der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat zu§ 13 StUHG seit 31.12.2013 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten