Anl. 3 Stmk. TZG 2009 (weggefallen)

Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.10.2019 bis 31.12.9999
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
(zu § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 7, § 5 Abs. 1 Z 4, § 11 Abs. 4 und § 15 Abs. 1 Z 2)

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen

und die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere,

die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. EU Nr. L 169, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. EU Nr. L 169, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

Schafe und Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen (ABl. EG Nr. L 145, S. 35).

Equiden

Anl. 3 Stmk. TZG 2009 seit 07.10.2019 weggefallen.

Stand vor dem 07.10.2019

In Kraft vom 07.05.2009 bis 07.10.2019
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
(zu § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 7, § 5 Abs. 1 Z 4, § 11 Abs. 4 und § 15 Abs. 1 Z 2)

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen

und die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere,

die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. EU Nr. L 169, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. EU Nr. L 169, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

Schafe und Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen (ABl. EG Nr. L 145, S. 35).

Equiden

Anl. 3 Stmk. TZG 2009 seit 07.10.2019 weggefallen.

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