§ 6 StSBBG

Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Um als Diplom-Sozialbetreuer/-in beruflich tätig sein zu können, muss eine den unten stehenden Kriterien entsprechende Ausbildung absolviert werden, entweder durch Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungslehrganges an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung oder durch die Absolvierung der einzelnen Module in verschiedenen anerkannten Ausbildungseinrichtungen.

(2) Betreffend die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/-in nach dem GuKG und das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß GuKG finden sämtliche Bestimmungen Anwendung, die für Fach-Sozialbetreuer/-innen gelten.

(3) Die Ausbildung umfasst

1. 1800 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, die auf mindestens drei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind, und

Persönlichkeitsbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

340 UE

2. 1800 Stunden Praktikum.

Spezialisierung BB

460 UE

Sozialbetreuung allgemein

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

200 UE

Die Heimhilfe-Ausbildung und Fach-Sozialbetreuer/-innen-Ausbildung sind in diese Zeiten mit eingerechnet.

Humanwissenschaftliche Grundbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

200 UE

Politische Bildung und Recht

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

80 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Medizin und Pflege

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

480 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

20 UE

Haushalt, Ernährung, Diät

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

80 UE

Management und Organisation

80 UE

(4) Module für alle Spezialisierungen:

Persönlichkeitsbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

340 UE

Spezialisierung BB

460 UE

Sozialbetreuung allgemein

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

200 UE

Humanwissenschaftliche Grundbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

200 UE

Politische Bildung und Recht

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

80 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Medizin und Pflege

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

480 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

20 UE

Haushalt, Ernährung, Diät

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

80 UE

Management und Organisation

80 UE

(5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:

Spezialisierung A/F/BA

320 UE

Spezialisierung BB

520 UE

(6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der -Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.

  1. (5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:

    Spezialisierung A/F/BA

    320 UE

    Spezialisierung BB

    520 UE

    1. (6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der -Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.

      Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022

Stand vor dem 07.12.2022

In Kraft vom 18.01.2008 bis 07.12.2022
(1) Um als Diplom-Sozialbetreuer/-in beruflich tätig sein zu können, muss eine den unten stehenden Kriterien entsprechende Ausbildung absolviert werden, entweder durch Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungslehrganges an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung oder durch die Absolvierung der einzelnen Module in verschiedenen anerkannten Ausbildungseinrichtungen.

(2) Betreffend die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/-in nach dem GuKG und das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß GuKG finden sämtliche Bestimmungen Anwendung, die für Fach-Sozialbetreuer/-innen gelten.

(3) Die Ausbildung umfasst

1. 1800 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, die auf mindestens drei Ausbildungsjahre aufzuteilen sind, und

Persönlichkeitsbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

340 UE

2. 1800 Stunden Praktikum.

Spezialisierung BB

460 UE

Sozialbetreuung allgemein

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

200 UE

Die Heimhilfe-Ausbildung und Fach-Sozialbetreuer/-innen-Ausbildung sind in diese Zeiten mit eingerechnet.

Humanwissenschaftliche Grundbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

200 UE

Politische Bildung und Recht

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

80 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Medizin und Pflege

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

480 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

20 UE

Haushalt, Ernährung, Diät

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

80 UE

Management und Organisation

80 UE

(4) Module für alle Spezialisierungen:

Persönlichkeitsbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

340 UE

Spezialisierung BB

460 UE

Sozialbetreuung allgemein

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

200 UE

Humanwissenschaftliche Grundbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

200 UE

Politische Bildung und Recht

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

80 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Medizin und Pflege

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

480 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

20 UE

Haushalt, Ernährung, Diät

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

80 UE

Management und Organisation

80 UE

(5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:

Spezialisierung A/F/BA

320 UE

Spezialisierung BB

520 UE

(6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der -Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.

  1. (5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:

    Spezialisierung A/F/BA

    320 UE

    Spezialisierung BB

    520 UE

    1. (6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der -Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.

      Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022

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