§ 54 StPEG 2004 (weggefallen)

Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Gesetz sowie in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, wie z§ 54 StPEG 2004 seit 31.08.2025 weggefallen. B. „Schüler“, „Lehrer“, umfassen Knaben und Mädchen bzw. Männer und Frauen -gleichermaßen, außer es ist ausdrücklich anders angeordnet.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 12.11.2004 bis 31.08.2025
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Gesetz sowie in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, wie z§ 54 StPEG 2004 seit 31.08.2025 weggefallen. B. „Schüler“, „Lehrer“, umfassen Knaben und Mädchen bzw. Männer und Frauen -gleichermaßen, außer es ist ausdrücklich anders angeordnet.

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