§ 21 Stmk. PSMG 2012

Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2020 bis 31.12.9999

(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt:

1.

Richtlinie 2009/128/EG;

2.

Richtlinie 2005/36/EG;

3.

Richtlinie 2003/35/EG.

(2) DiesesMit diesem Gesetz dientwerden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EU) 1107/2009;

2.

Verordnung (EU) 2017/625.

Anm.: in der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.Fassung LGBl. Nr. 18/2020

Stand vor dem 25.02.2020

In Kraft vom 11.09.2012 bis 25.02.2020

(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt:

1.

Richtlinie 2009/128/EG;

2.

Richtlinie 2005/36/EG;

3.

Richtlinie 2003/35/EG.

(2) DiesesMit diesem Gesetz dientwerden folgende Verordnungen durchgeführt:

1.

Verordnung (EU) 1107/2009;

2.

Verordnung (EU) 2017/625.

Anm.: in der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.Fassung LGBl. Nr. 18/2020

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