§ 1 Stmk. LWG 2004 (weggefallen)

Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.10.2020 bis 31.12.9999
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in der Steiermark zu gewährleisten§ 1 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen.

Stand vor dem 13.10.2020

In Kraft vom 04.06.2004 bis 13.10.2020
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in der Steiermark zu gewährleisten§ 1 Stmk. LWG 2004 seit 13.10.2020 weggefallen.

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