§ 58b LStVG. 1964 Verweise

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes – EisbEG, BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2003BGBl. I Nr. 111/2010.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 05.07.2008 bis 31.12.2013

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes – EisbEG, BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2003BGBl. I Nr. 111/2010.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013

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