§ 20 LAKG 1991 Wahlordnung

Steiermärkisches Landarbeiterkammergesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2012 bis 31.12.9999

Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere über die Ausschreibung der Wahl, die Erfassung und Eintragung der Wahlberechtigten, die Wahlbehörde, die Wahlwerbung, den amtlichen Stimmzettel, das amtliche Wahlkuvert, das Rückkuvert, die Aussendung der Wahlunterlagen bzw. der Ersatzwahlunterlagen und das Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren sind in der Wahlordnung zu treffen. Die Wahlordnung ist Teil der Geschäftsordnung der Landarbeiterkammer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2000, LGBl. Nr. 83/2005, LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 58/2012

Stand vor dem 06.07.2012

In Kraft vom 01.10.2010 bis 06.07.2012

Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere über die Ausschreibung der Wahl, die Erfassung und Eintragung der Wahlberechtigten, die Wahlbehörde, die Wahlwerbung, den amtlichen Stimmzettel, das amtliche Wahlkuvert, das Rückkuvert, die Aussendung der Wahlunterlagen bzw. der Ersatzwahlunterlagen und das Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren sind in der Wahlordnung zu treffen. Die Wahlordnung ist Teil der Geschäftsordnung der Landarbeiterkammer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2000, LGBl. Nr. 83/2005, LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 58/2012

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