§ 32 LAKG 1991 (weggefallen)

Steiermärkisches Landarbeiterkammergesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 32 LAKG 1991 seit 31.08.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1994

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 18.06.1994 bis 31.08.2025
Im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, sinngemäß auch in der weiblichen Form§ 32 LAKG 1991 seit 31.08.2025 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1994

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