§ 19a Stmk. SLFS Freiwilliger Berufsschulbesuch

Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2006 bis 31.12.9999

Neben den Berufsschulpflichtigen können Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung anstreben und die körperliche und geistige Eignung mitbringen, bestehende Berufsschulklassen freiwillig besuchen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/1995, LGBl. Nr. 77/2007

Stand vor dem 31.08.2006

In Kraft vom 19.10.1995 bis 31.08.2006

Neben den Berufsschulpflichtigen können Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung anstreben und die körperliche und geistige Eignung mitbringen, bestehende Berufsschulklassen freiwillig besuchen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/1995, LGBl. Nr. 77/2007

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