Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Verweise in diesem Gesetz auf Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Berufsausbildungsgesetz – BAG, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung | |||||||||
2. | Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz – LFBAG, BGBl. Nr. 298/1990, in der Fassung | |||||||||
3. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung | |||||||||
4. | Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz – JASG, BGBl. Nr. 91/1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008; | |||||||||
5. | Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG, BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung | |||||||||
6. | Tilgungsgesetz 1972, BGBl. Nr. 68/1972, in der Fassung BGBl. Nr. I 87/2012. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 61/2009, LGBl. Nr. 20/2015
(1) Verweise in diesem Gesetz auf Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Berufsausbildungsgesetz – BAG, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung | |||||||||
2. | Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz – LFBAG, BGBl. Nr. 298/1990, in der Fassung | |||||||||
3. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung | |||||||||
4. | Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz – JASG, BGBl. Nr. 91/1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008; | |||||||||
5. | Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG, BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung | |||||||||
6. | Tilgungsgesetz 1972, BGBl. Nr. 68/1972, in der Fassung BGBl. Nr. I 87/2012. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 61/2009, LGBl. Nr. 20/2015