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(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf BundesgesetzeRechtsvorschriften des Bundes sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 | |||||||||
2. |
| |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 107/2017; | |||||||||
5. |
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6. |
| |||||||||
7. | Verfallsverordnung, BGBl. Nr. 386/1927, in der Fassung BGBl. II Nr. 381/2008. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf BundesgesetzeRechtsvorschriften des Bundes sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 | |||||||||
2. |
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3. |
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4. | Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 107/2017; | |||||||||
5. |
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6. |
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7. | Verfallsverordnung, BGBl. Nr. 386/1927, in der Fassung BGBl. II Nr. 381/2008. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018