§ 74a Stmk. JagdG 1986 (weggefallen)

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend die §§ 10§ 74a , 15, 16, 18, 22, 29, 31, 32, 34, 38 und 66 entscheidet der Unabhängige VerwaltungssenatStmk.

Anm JagdG 1986 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.10.2005 bis 31.12.2013
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend die §§ 10§ 74a , 15, 16, 18, 22, 29, 31, 32, 34, 38 und 66 entscheidet der Unabhängige VerwaltungssenatStmk.

Anm JagdG 1986 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

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